Sekretariat

Leitung: Herr Schausberger

Öffnungszeiten

 

  • Mo. – Do. : 8:00 – 12:15 Uhr und 13:15 – 16:00 Uhr
  • Fr. : 8:00 – 13:00 Uhr
  • Für Schülerinnen und Schüler ist grundsätzlich nur in den Pausen, sowie vor und nach dem Unterricht geöffnet.
  • Eltern / Erziehungsberechtigte können gegebenenfalls auch telefonisch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten anfragen.

Querverweise:

Kontakt

Tel.:  089 – 86 38 939 – 0
Fax.: 089 – 86 38 939 – 33

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Krankmeldung und Entschuldigung

Bitte melden Sie Ihr Kind bis 7:50 Uhr über Ihren Elternzugang! auf WebUntis krank. Eine schriftliche Entschuldigung müssen Sie dann nicht mehr nachreichen.

Sollte dies aus irgenwelchen Gründen mal nicht möglich sein, können Sie Ihr Kind telefonisch (AB), per Fax oder per Email krankmelden. Nennen Sie bitte deutlich die Klasse, den Namen Ihres Kindes und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung.

Bei eine Krankmeldung über den AB muss die schriftliche, unterschriebene Entschuldigung spätestens am 3. Tag an der Schule vorliegen. (Aus Gründen der Schulaufsicht benötigen wir einen formlosen Zettel mit Ihrer Unterschrift, aus dem hervorgeht, dass Sie wissen, dass Ihr Kind an jenen Tagen nicht in der Schule war. Die Stimme auf dem AB oder am Telefon können wir nicht zuordnen.)

Formular Entschuldigung (pdf)

Grundsätzlich gilt:

Bei auffälligen oder nicht nachvollziehbaren Fehlzeiten verhängt die Schule eine „Attestpflicht“.

(Sie müssen aber nicht automatisch bei einer Krankmeldung über drei Tage oder länger ein Attest vorlegen.)

 

§ 39 RSO:

(1) 1 Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. 2 Im Fall fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.

(2) 1 Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. 2 Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen. 3 Wird das Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.

Befreiung aus
dem Unterricht

Muss Ihre Tochter oder Ihr Sohn aus triftigem Grund (z.B. Unwohlsein, Erkrankung, Sportunfall, etc.) vorzeitig den Unterricht verlassen, hat sie/er sich im Sekretariat zu melden. Dort wird über das weitere Vorgehen u.a. auch durch unseren Schulsanitätsdienst entschieden:

  • Rückkehr in den Unterricht
  • Wir rufen Sie an und Sie holen Ihr Kind von der Schule ab
  • Entlassung nach Hause
  • Entlassung zum Arzt

auch in den letzten beiden Fällen holen wir Ihr Einverständnis telefonisch ein. Erst danach und nach Kenntnisnahme der Lehrkraft der betroffenen Unterrichtsstunde werden die Schüler befreit.

Sollten wir keinen Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigten erreichen können, verständigen wir in für uns nicht einzuschätzenden Fällen den Rettungsdienst. 

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Beurlaubung
vom Unterricht
in Ausnahmefällen

Für eine Beurlaubung vom Unterricht muss der Antrag schriftlich spätestens 3 Tage vorher bei der Schulleitung eingereicht werden, um

  • stundenweise (z. B. Arzttermine, die nicht in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden können) oder
  • ganztags (z.B. für Vorstellungsgespräche) oder
  • mehrere Tage (Klinik- oder Kuraufenthalt)

dem Unterricht fernbleiben zu können. 

Reise- und Urlaubstermine sind kein wichtiger persönlicher Grund.

Formular Beurlaubung (pdf)

§39 RSO:

(3) 1 Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Fällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. 2 Den Schülerinnen und Schülern ist ausreichende Gelegenheit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten und zur Wahrnehmung religiöser Veranstaltungen auch außerhalb der Schule zu geben.

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two women sitting beside table and talking

Sprechstundentermine mit Lehrkräften

Tragen Sie sich über WebUntis bei der gewünschten Lehrkraft ein. Dort sehen Sie auch, wann die Sprechstunden der jeweiligen Lehrkräfte sind.

 

Schulbestätigung

Eine Schulbestätigung wird jederzeit im Sekretariat ausgestellt. Schicken Sie Ihr Kind einfach vorbei.

 

MVV Kundenkarten
für Schülerinnen und Schüler

  • Kostenpflichtigen Kundenkarte im Ausbildungstarif I oder II:
    Eine solche Kundenkarte können sich alle Schülerinnen und Schüler ausstellen lassen, die keine Kostenfreiheit erhalten. Den Antrag dazu erhalten Sie hier. Diesen füllen Sie aus und lassen ihn im Sekretariat abstempeln. Ihr Kind geht mit diesem Antrag und einem Passfoto (ab 16 Jahren zusätzlich mit dem Personalausweis) zum MVG Kundencenter. Dort erhalten Sie dann die Kundenkarte, die aber nur in Verbindung mit einer von Ihnen gekaufte Wochen- oder Monatswertmarke gültig ist. 
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Unfallanzeige

Sollte Ihr Kind einen Schulunfall oder einen Schulwegunfall erlitten haben und sich dadurch in ärztliche Behandlung begeben, ist umgehend (innerhalb 3 Tagen) eine Unfallanzeige zu erstellen. Das Formblatt ist im Sekretariat erhältlich oder kann im Internet von der Homepage der Kommunalen Unfallversicherung Bayern heruntergeladen werden: 

http://www.kuvb.de  -> Service -> Unfallanzeigen -> Für Schülerinnen und Schüler

 servicecenter@kuvb.de <- hier die direkte E-Mail-Adresse

Schließfachanmietung

In unserem Neubau haben wir nun wieder persönliche Schließfächer, die Sie für Ihre Kinder direkt über die Firma AstraDirekt (www.astradirekt.de) mieten können:

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Schulflyer

Hier finden Sie alle Informationen zu unserer Schule auf einen Blick:

Schulflyer (PDF)